EU-Digitalförderung

Europa soll fit für das digitale Zeitalter gemacht werden.

Damit Europas Mittelstand, Industrie und Arbeitsmarkt die Vorteile der Digitalisierung voll ausschöpfen können, hat die EU-Kommission unter dem Dach milliardenschwerer Fördertöpfe wie den EU-Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) oder dem weltweit größten Forschungsprogramm HORIZONT EUROPA eine Vielzahl von Einzelfördermaßnahmen aufgelegt. Damit auch Nordhessen davon profitieren kann, unterstützt die hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung Sie dabei.

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Distr@l

Digitalisierung stärken - Transfer leben

Mit Distr@l werden Vorhaben, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen, gefördert. Distr@l ist explizit themenoffen und legt den Fokus auf digitale anwendungsbezogene Vorhaben.

Vier Förderlinien wurden dazu definiert:

Förderlinie 1 / Machbarkeitsstudien. Gefördert werden Tätigkeiten zur Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens für die Vorbereitung von Innovationsprojekten oder zur unabhängigen Analyse von Sachverhalten mit Digitalisierungsbezug.

Förderlinie 2 / Digitale Innovationsprojekte. Ob digitale Produktinnovation oder digitale Prozessinnovation: Wenn Sie die Erprobung oder Schaffung eines neuen Produkts, eines neuen Verfahrens oder einer Dienstleistung im Bereich Digitalisierung planen oder eine digitale Anwendung umsetzen wollen, kann die Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren gefördert werden. Auch digitale Pioniere werden gefördert: Sie haben an der Hochschule wissenschaftliche Erkenntnisse am Lehrstuhl erarbeitet und möchten diese im Unternehmen auf ihre Eignung im betrieblichen Umfeld untersuchen? Gefördert werden kann die praktische Problemlösung in Unternehmen mit wissenschaftlicher Qualifizierung an einer Hochschule.

Förderlinie 3 / Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung. Wissens- und Transferprojekten sollen Erkenntnisse aus wirtschaftsnaher Forschung im Bereich Digitalisierung sichtbar und nutzbar zu machen. Unternehmen können durch neue innovative und digitale Verfahren von diesen Ergebnissen direkt profitieren. Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (insbesondere Hochschulen) und Forschungsinfrastrukturen mit Sitz in Hessen mit Vorhaben aus dem Bereich der Digitalisierung, die keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen.

Förderlinie 4 / Validierungs- und Wachstumsförderung. Sie haben interessante Forschungsergebnisse mit digitalem Bezug erarbeitet? Dann können Sie in dieser Förderlinie unterstützt werden. Oder Sie konzentrieren sich auf Ihr Unternehmenswachstum? Dann können Personalausgabe bezuschusst werden und so die Umsetzung innovativer Geschäftsideen mit hohem Wachstumspotenzial unterstützt werden.

Weitere Informationen zu allen Förderlinien, Bedingungen und Kontakte auf Digitalisierung stärken – Transfer leben | digitales. hessen.de