EU-Digitalförderung
Europa soll fit für das digitale Zeitalter gemacht werden.
Damit Europas Mittelstand, Industrie und Arbeitsmarkt die Vorteile der Digitalisierung voll ausschöpfen können, hat die EU-Kommission unter dem Dach milliardenschwerer Fördertöpfe wie den EU-Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) oder dem weltweit größten Forschungsprogramm HORIZONT EUROPA eine Vielzahl von Einzelfördermaßnahmen aufgelegt. Damit auch Nordhessen davon profitieren kann, unterstützt die hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung Sie dabei. Weitere Informationen erhalten Sie hier. |
Distr@l
Digitalisierung stärken - Transfer leben
Mit Distr@l werden Vorhaben, die den Stand der digitalen
Technik signifikant erhöhen, gefördert. Distr@l ist explizit themenoffen und
legt den Fokus auf digitale anwendungsbezogene Vorhaben.
Vier Förderlinien wurden dazu definiert:
Förderlinie 1 / Machbarkeitsstudien. Gefördert werden
Tätigkeiten zur Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens für die
Vorbereitung von Innovationsprojekten oder zur unabhängigen Analyse von
Sachverhalten mit Digitalisierungsbezug.
Förderlinie 2 / Digitale Innovationsprojekte. Ob
digitale Produktinnovation oder digitale Prozessinnovation: Wenn Sie die
Erprobung oder Schaffung eines neuen Produkts, eines neuen Verfahrens oder
einer Dienstleistung im Bereich Digitalisierung planen oder eine digitale
Anwendung umsetzen wollen, kann die Entwicklung von Prototypen, Systemen oder
Verfahren gefördert werden. Auch digitale Pioniere werden gefördert: Sie haben
an der Hochschule wissenschaftliche Erkenntnisse am Lehrstuhl erarbeitet und
möchten diese im Unternehmen auf ihre Eignung im betrieblichen Umfeld
untersuchen? Gefördert werden kann die praktische Problemlösung in Unternehmen
mit wissenschaftlicher Qualifizierung an einer Hochschule.
Förderlinie 3 / Wissens- und Transferprojekte zur
Digitalisierung. Wissens- und Transferprojekten sollen Erkenntnisse aus
wirtschaftsnaher Forschung im Bereich Digitalisierung sichtbar und nutzbar zu
machen. Unternehmen können durch neue innovative und digitale Verfahren von
diesen Ergebnissen direkt profitieren. Antragsberechtigt sind Einrichtungen für
Forschung und Wissensverbreitung (insbesondere Hochschulen) und
Forschungsinfrastrukturen mit Sitz in Hessen mit Vorhaben aus dem Bereich der
Digitalisierung, die keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen.
Förderlinie 4 / Validierungs- und Wachstumsförderung.
Sie haben interessante Forschungsergebnisse mit digitalem Bezug erarbeitet?
Dann können Sie in dieser Förderlinie unterstützt werden. Oder Sie konzentrieren
sich auf Ihr Unternehmenswachstum? Dann können Personalausgabe bezuschusst werden
und so die Umsetzung innovativer Geschäftsideen mit hohem Wachstumspotenzial
unterstützt werden.
Weitere Informationen zu allen Förderlinien, Bedingungen und
Kontakte auf Digitalisierung
stärken – Transfer leben | digitales. hessen.de