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Am 26. März 2003 wurde der Begriff Webinar zur Eintragung als Wortmarke angemeldet; die Eintragung selbst erfolgte am 2. Juli 2003. Da eingetragene Marken immer nur Schutz für die Dauer von 10 Jahren genießen, wurde die Schutzdauer am 1. April 2013 verlängert.
Somit ist der Begriff Webinar – vorbehaltlich einer weiteren Verlängerung – derzeit bis zum 31. März 2023 markenrechtlich geschützt.
Generell ist Vorsicht bei der Verwendung von eingetragenen Marken geboten. Denn der Inhaber einer eingetragenen Marke, kann ein Bündel von Ansprüchen gegen Dritte geltend machen, die das geschützte Zeichen im geschäftlichen Verkehr verwenden.